Der Weg zur Förderung
Um aus Ihrer Idee ein grenzüberschreitendes Projekt für die Euregio SBM zu entwickeln und eine Förderung zu lukrieren, bedarf es einer guten Vorbereitung. Gerne stehen wir Ihnen in unserer Euregio-Geschäftsstelle in 6130 Schwaz, Andreas-Hofer-Straße 5 oder digital für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.
Projektanträge können gestellt werden von:
- juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts
(Vereine, Institutionen, Kommunen/Gebietskörperschaften, Betriebe, etc.)
Voraussetzungen für Projektförderungen sind v.a.:
- grenzüberschreitende Projektträger/Partner (jeweils ein Partner aus Österreich und Bayern)
- Projekt ist wirksam im Euregio SBM Gebiet bzw. im INTERREG Programmraum
- Projekt passt zur Euregio Strategie bzw. zum INTERREG Kooperationsprogramm
Der ideale Zeitpunkt für ein erstes Gespräch ist dann gegeben, wenn Ihre Projektidee konkret vorliegt inkl. Zeitrahmen und Kostenpositionen. Bei der Suche nach einem Projektpartner „jenseits der Grenze“ kann die Euregio-Geschäftsstelle vernetzend unterstützen.
In der Projektskizze sind vom Projektwerber erste Informationen inklusive Zeitplan und Kostenaufstellung anzuführen.
Projektarten und Entscheidungsebenen
Zur Umsetzung unserer Strategie wird der Euregio SBM durch das INTERREG VI-A Bayern-Österreich Programm ein indikatives INTERREG Projektbudget zugeteilt. Mit diesem Projektbudget können grenzüberschreitende Projekte v.a. zu unseren Aktionsfeldern gefördert werden.
Bei folgenden Projektarten erfolgt die Beratung, Einreichung und Förderentscheidung über die Euregio SBM:
- People-to-people Begegnungsprojekte (p2p) (bis 5.000 € Projektvolumen):
p2p-Projekte unterstützen grenzübergreifende Begegnungsmaßnahmen, (z.B. Veranstaltungen, Treffen, Austauschmöglichkeiten, Partizipationsprozesse). Sie sind frei in der Themenwahl und mit einem vergleichsweise geringen bürokratischen Aufwand zu beantragen und abzuwickeln. - Kleinprojekte (bis 35.000 € Projektvolumen):
Kleinprojekte richten sich thematisch nach den Euregio SBM Aktionsfeldern. Sie zeichnen sich durch ein vereinfachtes Antrags- und Abrechnungsverfahren mittels Pauschalbeträgen und Meilensteinen Nachweisen aus. - Mittelprojekte (bis 100.000 € Projektvolumen):
Thematisch können Mittelprojekte zu den Euregio SBM Aktionsfeldern eingereicht werden. Das Formularwesen und die Förderlogik entspricht den Richtlinien der Großprojekte-Förderung.
Das Projekt wird bei der Euregio SBM über das Tool JEMS eingereicht. Im Lenkungsausschuss der Euregio SBM werden die Projektevaluierungen vorgenommen und über die Förderung von grenzüberschreitenden Projekten im Euregio SBM Gebiet entscheiden.
- INTERREG Großprojekte (i.d.R. über 100.000 € Projektvolumen):Großprojekte werden über die INTERREG Programmbehörde abgewickelt und dienen zur direkten Umsetzung des INTERREG Kooperationsprogrammes 2021-2027. Dementsprechend weisen Großprojekte einen inhaltlichen Bezug zu den Strategiefeldern des INTERREG Kooperationsprogrammes (v.a. Prioritäten 1-3,5) auf.
Die Beratung zu Großprojekten erfolgt über die Regionalen Koordinierungsstellen (RK) Tirol und Oberbayern. Gerne können Sie sich jedoch zur ersten Orientierung an die Euregio SBM wenden. Für die Antragstellung ist zunächst eine Projektskizze auszufüllen, die Basis für das Beratungsgespräch mit der RK bildet. Das Großprojekt wird über das Tool JEMS bei dem Gemeinsamen Sekretariat eingereicht, im Begleitausschuss des INTERREG VI-A Bayern-Österreich Programmes wird über eine Förderung entschieden.